Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) Holi Pulver Shootings – Fotodesign Verena Scholze – Stand 01/2023
ALLGEMEINES
Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Fotodesign Verena Scholze (nachfolgend Fotografin genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen im Rahmen der Out- und Indoor-Tierfotografie / Holi Pulver Shootings mit Mensch und Tier. Ebenfalls gelten sie auch für alle zukünftigen Aufträge desselben Auftraggebers, sofern keine abweichenden oder gesonderten Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden und/oder werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
AUFTRAGSVEREINBARUNG & TERMIN
Die Buchung eines Fotoshootings Einzel- oder Sammeltermins ist verbindlich. Durch eine mündliche oder schriftliche Bestätigung (auch eine eindeutige Bestätigung via E-Mail / WhatsApp / Telegramm) des Auftraggebers kommt der Auftrag zustande. Der Auftrag kommt spätestens durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser AGB zustande. Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Einvernehmung.
PREISE, HONORAR, FÄLLIGKEITEN
Für die Umsetzung des Auftrages wird ein Honorar in Rechnung gestellt (Umsatzsteuerbefreiung durch § 19 Abs. 1 Kleinunternehmen). Eventuell anfallende Nebenkosten (Reisekosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Eventuelle Materialkosten für die Paketinhalte sind im Paketpreis/ Pauschale enthalten. Ausnahmen bilden auf Kundenwunsch extra Anfertigungen, wie zum Beispiel Papierdrucke, Leinwände, Fotobücher, weitere Bilder o.ä.. Die Rechnung wird vorab via Überweisung erbracht und ist spätestens 2 Wochen nach Rechnungseingang zu begleichen. Die Leistung wird erst erbracht, bis eine vollständige Bezahlung stattgefunden hat. Nachbestellungen und Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen die Fotografin zur Korrektur auch bei bereits erstellten Rechnungen. Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro € inkl. 19% MwSt. Sie gelten nur für den vorliegen den Auftrag. Die Fotografin ist berechtigt vom Auftrag zurückzutreten oder bei vereinbarter Teilzahlung Leistungen auszusetzen, wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist er nicht berechtigt, über die erbrachten Leistungen zu verfügen. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermins nicht nach, so ist die Fotografin Fotodesign Verena Scholze dazu berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages dem Auftraggeber gegenüber geltend zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich die Fotografin das Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten.
GESTALTUNGSFREIHEIT
Die Fotografin ist, soweit mit dem Auftraggeber keine ausdrücklichen Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Fotos vereinbart wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Dem Auftraggeber ist der Bildstil der Fotografin bekannt, d.h. Aufnahmen bei natürlichem Licht, Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“), Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100 % den tatsächlichen Farben, etc. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während der Entwicklung Änderungen, so hat er die eventuell anfallenden Mehrkosten zu tragen.
STORNIERUNG & TERMINVERSCHIEBUNG / WIDERRUFSRECHT/ FOLGEN DES WIDERRUFS
Shooting Einzel- oder Sammeltermin:
Bei direkter Buchung eines Shootings muss der Gesamtbetrag innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungseingang geleistet werden.
- Absagen bis zu 4 Wochen/ 28 Tage vor dem Termin – Rückerstattung des Gesamtbetrages
- Absagen 1 Tag(24h) bis 27 Tage vor dem Termin – ein Ausfallhonorar in Form von 30% des Gesamtbetrages werden einbehalten
- Absagen 23h vor dem Termin – Fälligkeit des Gesamtbetrages bleibt bestehen, Ausfall aufgrund von Krankheit kann mit Nachweis einer ärztlichen Bescheinigung belegt werden, somit bleibt nur die Fälligkeit des Ausfallhonorars bestehen
Entscheidend sind jeweils der Zeitpunkt des Eingangs und der Grund der schriftlichen Stornierungserklärung gegenüber der Fotografin. Der Widerruf ist in schriftlicher Form zu richten an info@verena-scholze.de.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat die Fotografin die entsprechenden Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufes zurückzuzahlen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen. Zahlungsverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug der Fotografin. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Die Fotografin nutzt für die Rückzahlung das Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Das Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor der Auftraggeber Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Die Fotografin hat das Recht den Termin zu verschieben, bleibt aber in der Pflicht einen neuen Termin zu vereinbaren. Bei kompletter Absage durch den Veranstalter erfolgt eine Rückerstattung des Gesamtbetrages. Nichtwahrnehmen können des Termins durch höherer Gewalten, dazu zählen Naturkatastrophen und niederer Zufall, lassen die Zahlungspflicht des Auftraggebers erlöschen.
BILDNIS- / PERSÖNLICHKEITSRECHT
Personen, die auf Bildmaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Schadensersatz oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur bei Gelegenheit erschienen und nicht aus der Anonymität herausgehoben werden. Die anwesenden Personen werden vom Auftraggeber darüber informiert, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die veröffentlicht werden. Ist der Auftraggeber auf den Aufnahmen dargestellt, so verpflichtet sich die Fotografin die Persönlichkeitsrechte des Auftraggebers zu wahren, wenn nicht anders im Shooting Vertrag schriftlich vereinbart. Die Aufnahmen dürfen nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Auftragnehmers bearbeitet, umgestaltet und publiziert werden. Es besteht kein Anspruch auf Namensnennung des Auftraggebers.
ABNAHME, KORREKTUR & HAFTUNG
Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Nach Eingang der Bestätigung durch den Auftraggeber ist die Fotografin verpflichtet, dem Auftraggeber die in dem Auftrag beschriebene Leistung in vereinbarter Form zur Verfügung zu stellen (z. Bsp. Übergabe eines Datenträgers, Übersendung der erforderlichen Daten). Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur oder Dienstleister ausführen zu lassen und diese der Fotografin in Rechnung zu stellen.
Beanstandungen und Reklamationen jeglicher welcher Art müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Bilder bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann die Fotografin bestimmen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Ansprüche gemäß § 634 BGB wegen Sach- und Rechtsmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der fertigen Arbeiten.
SONSTIGES
Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht gestattet, wenn nicht anders vereinbart. Die Fotografin haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für die Datenspeicherung verwendet die Fotografin Festplatten, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Für die Dauer von mind. 1 Jahr ab dem Fototermin, bewahrt die Fotografin die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren.
Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Kauf der Daten selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Entwicklung zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Fotografin ausgewählt. Der Auftraggeber darf seine Auswahl treffen, die Fotografin behält sich jedoch vor, auf Grund von Qualitätsschwankungen (z.B. Bildrauschen, Schärfe, falscher Fokus, etc.) diese Auswahl mit Rücksprache zum Auftraggeber zu korrigieren.
URHEBERRECHTE, NUTZUNGSRECHTE
„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin / Second Shooter hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des Auftraggebers oder sonstiger Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht. Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke gewünscht, bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Fotografin und einer schriftlichen Festhaltung im Vertrag. Hier dürfen sie eine dafür optimierte Datei nutzen. Jedoch wäre eine Erwähnung in Form einer Bildunterschrift oder einem Vermerk im Impressum wünschenswert. Dies muss bei Bedarf individuell schriftlich im Vertrag vereinbart und festgehalten werden.
Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. durch Dritte in einem anderen Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber/ Dritte verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen. Eine Veröffentlichung der weboptimierten (verkleinert und mit einem Fotografenlogo versehen) digitalen Dateien ist im nicht kommerziellen/ wettbewerbsfreien Bereich möglich (Ausnahmen bedürfen der Schriftform), dabei ist auf die Fotografin zu verweisen und ein funktionierender Link (www.holi-pulver-shooting.de / www.verena-scholze.de ) unmittelbar beim Bild zu setzen und/oder die Fotografin namentlich zu nennen (Fotodesign Verena Scholze). Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, dazu gehören auch Zuschnitte und Filter von Smartphone Apps wie z.B. Instagram oder VSCO und andere) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Fotografin, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als Printmedium und/oder hochauflösend im JPG-Format. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW / JPEG) ist ausgeschlossen. Die Fotografin ist von Referenzen abhängig, welche sie zur Eigenwerbung auf ihrer Internetpräsentation veröffentlichen darf. Der Fotografin wird das Recht eingeräumt, eine Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Weiterhin darf die Fotografin Aufnahmen nutzen, um diese zur kommerziellen Veröffentlichung, z.B. als Kalender, Leinwand, Puzzle o.ä. (z.B. bei Calvendo) oder bei hochrangigen Bildagenturen anzubieten und zu veröffentlichen. Der Kunde kann spätestens bei Vertragsunterzeichnung einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch die Fotografin ausdrücklich widersprechen.
VERÖFFENTLICHUNGEN/ VERPFLICHTUNGEN
Die Fotoaufnahmen dürfen nicht, wenn nicht anders im Vertrag schriftlich vereinbart, durch den Tierhalter oder Dritte in jeglicher Form (Aufschriften, Veränderung des Bildschnittes, Farbveränderungen etc.) verändert oder bearbeitet werden. Ebenfalls darf das Fotografenlogo / Metadaten nicht entfernt werden. Bei einem Verstoß gegen diese Klausel, behält sich die Fotografin vor rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber einzuleiten.
Etwaige Veröffentlichungen auf Facebook oä. Seiten haben in Web Version mit Logo und dem Verlinken der Fotografen Seite zu erfolgen. Ausnahmen bilden die Verwendung für kommerzielle Zwecke (Werbung für Unternehmen/ Homepage usw). Hier dürfen sie eine optimierte Datei für kommerzielle Zwecke ohne Logo nutzen. Jedoch wäre eine Erwähnung in Form einer Bildunterschrift oder einem Vermerk im Impressum verpflichtend. Diese Erlaubnis muss bei Bedarf für kommerzielle Zwecke individuell schriftlich im Vertrag vereinbart und festgehalten werden.
GUTSCHEINE
Gutscheine in jeglicher Form können nicht in Kombination mit Aktionsangeboten eingelöst werden. Ebenfalls ist eine Barauszahlung eines Gutscheines nicht möglich. Die Gültigkeit eines Gutscheins bedingt sich durch Absprache und Terminverfügbarkeit der Fotografin und ist auf dem ausgestellten Gutschein ersichtlich.
DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden und an im Rahmen des Shooting Dritte (Druckerei, Homepage, Online Voransicht, Soziale Medien) weitergegeben werden dürfen. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
für beide Seiten ist Dieburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.